Online-Mitgliederversammlung am 29.04.2021
Liebes GRÜNES Mitglied,
liebe Freundin, lieber Freund der Dortmunder GRÜNEN,
am 26. September ist Bundestagswahl. Die Zustimmung zu GRÜNER Politik ist so hoch wie noch nie - und dies nun schon dauerhaft über mehr als zwei Jahre. Die anstehende Bundestagswahl bietet deshalb eine echte Chance auf einen Politikwechsel.
Der Bundesvorstand hat inzwischen den Entwurf des Bundestagswahlprogramms vorgelegt und sagt dazu: "Klimaschutz, Wirtschaft, Soziales, Bildung, Verwaltung – unser Land braucht eine Politik, die den Herausforderungen der Wirklichkeit gewachsen ist. In unserem Programmentwurf zur Bundestagswahl machen wir konkrete Vorschläge, damit ein gemeinsamer Aufbruch gelingt. Deutschland kann so viel mehr. Diese Dekade kann ein Jahrzehnt des mutigen Machens und des Gelingens werden. Ein Jahrzehnt des Modernisierens."
Der Programmentwurf steht online auf www.gruene.de und kann dort auch als PDF heruntergeladen werden (https://www.gruene.de/artikel/wahlprogramm-zur-bundestagswahl-2021). Auf ausdrücklichen Wunsch können wir ihn auch in Papierform zuschicken.
Zum diesem Entwurf können nun aus der Partei Änderungsanträge gestellt werden, bevor das Wahlprogramm von der BDK vom 11.-13. Juni endgültig beschlossen wird. Hierzu können u.a. die Mitgliederversammlungen der Orts- und Kreisverbände Änderungen einreichen. Als KV Dortmund wollen wir die Chance nutzen, über eine Mitgliederversammlung Änderungsanträge zu stellen, und laden deshalb ein:
Am Donnerstag, 29. April, um 19 Uhr laden wir zu einer Online-Mitgliederversammlung ein mit folgender Tagesordnung:
TOP 1 Begrüßung und Formalia
TOP 2 Änderungsanträge zum Bundestagswahlprogramm
TOP 3 Verschiedenes
Die Abstimmungen im Rahmen der MV werden in gewohnter Form über Abstimmungsgrün erfolgen. Abstimmen kann dort nur, wer sich mit seinen Zugangsdaten zum GRÜNEN Netz anmeldet! Bitte beachtet dafür die Hinweise in der weiter unten aufgeführten Datei ("Infos Online-Abstimmung").
Die Zugangsdaten zur Videokonferenz am 29.04.2021 lauten:
https://global.gotomeeting.com/join/272930365 (funktioniert am Besten über Google Chrome)
Ihr könnt Euch alternativ auch über ein Telefon einwählen:
Deutschland: +49 892 0194 301 Zugangscode: 272-930-365
Die Abstimmungen erfolgen in AbstimmungsGrün:
https://abstimmung.netzbegruenung.de/meeting/c3d6aecf-f8ff-46bc-a8fb-9284d6afb2a6
Alle eingegangenen Änderungsanträge, die also bei der MV zur Abstimmung stehen, findest du hier und unten auf dieser Seite zusammengefasst in einem PDF online.
Vorschlag zum Verfahren während der MV
Es sind 38 Änderungsanträge eingegangen, die ihr im PDF unten aufgeführt seht. Abgabefrist an den Bundesverband ist morgen, 30.04., wir müssen also heute Abend alle Änderungsanträge des KV Dortmund beschließen. Um dies möglichst zeitsparend zu erreichen, machen wir folgenden Verfahrensvorschlag:
1.) Die Änderungsanträge werden kapitelweise der Reihe nach einzeln aufgerufen.
2.) Wenn es zu einem Antrag Nachfrage- oder Diskussionsbedarf oder eine Gegenrede gibt, wird er direkt behandelt. Wenn es eine Gegenposition und den Wunsch nach einer Abstimmung über diesen Antrag gibt, erfolgt direkt eine Abstimmung mit Ja-Nein-Enthaltung.
3.) Alle Anträge, zu denen es keinen Gesprächbedarf oder den Wunsch nach einer gesonderten Abstimmung (offensichtlich also keine Bedenken oder Gegenposition) gibt, werden am Ende des Kapitels in einem Abstimmungsgang zur Abstimmung gestellt. Hier kann für jeden Antrag eine JA-Stimme abgegeben werden. Alle Anträge, die von mehr als der Hälfte der Anwesenden diese JA-Stimme bekommen, sind angenommen.
Den kompletten Entwurf des Wahlprogramms als Textfassung gibt's hier als PDF.
Hier in AntragsGrün kannst du die einzelnen Kapitel aufrufen und sämtliche bisher gestellten Änderungsanträge ansehen.
Wenn ihr Fragen zum Verfahren habt oder irgendwo Hilfe wünscht, dann meldet euch gern im Kreisverbandsbüro!
Ein Hinweis noch: Die beschlossenen Anträge werden vom Kreisverband Dortmund gestellt. Dies bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für das weitere Verfahren beim Kreisvorstand liegt (also z.B. Absprachen mit der Antragskommission der BDK, Einverständnis zu einer modifizierten Übernahme oder auch die RÜcknahme des Antrags) - dies natürlich möglichst immer in enger Abstimmung mit den Mitgliedern, die diesen Antrag in die MV eingebracht haben.